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Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve

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Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve Empty Steam - Verbraucherzentrale Bundesverband erhebt Klage gegen Valve

Beitrag von zune Mi 30 Jan 2013, 20:52

Da Valve bis heute keine Anstrengungen unternommen hat, den
Weiterverkauf von über Steam bezogenen Spielen zu ermöglichen, hat der
vzbv nun Klage vor dem Landgericht Berlin erhoben.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes letztes Jahr, aus dem
hervorging, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden
darf, forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Steam-Betreiber Valve dazu auf, eine entsprechende
Unterlassungserklärung abzugeben.Bis zum »Stichtag« Ende September 2012 hatte sich dabei aber nur wenig getan. Nun
erhob der vzbv Klage gegen den Spielentwickler und -vertreiber. Der
Verband sieht durch die Accountbindung gekaufter Spiele und dem damit
einhergehenden, kaum möglichen Wiederverkauf [außer, man veräußert den
ganzen Spiele-Account, was zumindest laut Steam-AGB aber nicht erlaubt
ist] die Rechte der Konsumenten verletzt.
»Nach Auffassung des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat der Europäische Gerichtshof mit
seinem Urteil vom 03.07.2012 auch eine Grundlage zur Stärkung der Rechte
der Verbraucher im Online-Spielebereich geschaffen, in dem er den
Weiterverkauf gebrauchter Software klar bejaht hat. Die Überlegungen des
EuGH lassen sich aber nach Ansicht des vzbv auch auf den Weiterverkauf
von Spieleraccounts übertragen, so dass der vzbv Klage gegen Valve vor
dem Landgericht Berlin erhoben hat.«, so der vzbv auf seiner offiziellen Webpräsenz .
Zwar hatte sich Valve zuvor dazu verpflichtet, die Nutzung (oder eben
nicht mögliche Nutzung) von Steam nicht von einer Zustimmung zu einer
abgeänderten AGB abhängig zu machen, der vzbv wertet dies allerdings
natürlich lediglich als Teilerfolg.
»Als Eigentümer eines
Brettspiels kann es [der Verbraucher] ohne Weiteres verschenken,
verkaufen oder anderen ein Nutzungsrecht einräumen. Diese Möglichkeiten
bleiben ihm bei einer Spiele-Software oft verwehrt. Technische Hürden
und das Verbot der Weitergabe und des Verkaufs hindern den Käufer einer
Spiele-Software daran, mit seinem Eigentum zu verfahren wie er möchte.«
zune
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